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Kofinanziert von der Europäischen Union
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Wohnviertel im Wandel

Nordrhein-Westfalen
Kommunen

Lebendig, kinder-, familien- und generationsgerecht sowie energieeffizient und klimagerecht soll das Quartier sein. Das Land NRW und die EU unterstützen Kommunen bei ihren Baumaßnahmen.

Wohnviertel und Ortsteile, die vor Herausforderungen wie demografischen Veränderungen, einem unzureichenden Wohnumfeld, schwacher lokaler Wirtschaft, Brachen und Leerständen, einem Mangel an Grün- und Erfolgsflächen und generell schlechten Umweltbedingungen stehen, benötigen Unterstützung. Um dem Leitbild der NRW-Landesregierung zu entsprechen ist Intervention notwendig – die Entwicklungshemmnisse müssen beseitigt und Entwicklungsimpulse durch öffentliche Investitionen generiert werden. 

Vor diesem Hintergrund unterstützt das Programm „Wohnviertel im Wandel“ Kommunen bei ihren Vorhaben, Stadtteile und Ortsteile aufzuwerten, in denen sich ökonomische, soziale, demographische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen konzentrieren. Schwerpunkte beim Mitteleinsatz werden dabei auf die Themen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ sowie „nachhaltige Entwicklung“ gelegt. In diesem Kontext sollen insbesondere die Neunutzung von Brachflächen, die Herstellung natürlicher städtischer Grünräume und die Modernisierung der Gemeinbedarfsinfrastruktur mit ambitionierten energetischen Standards vorangetrieben werden.

Gefördert werden investive Baumaßnahmen von Kommunen, insbesondere die

  • Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen Zwecken,
  • generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (z. B. Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen),
  • Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün),
  • Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern (z. B. Stadtteilbibliotheken, Musikschulen, Volkshochschulen, Schwimmbäder).
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Förderbekanntmachung „Wohnviertel im Wandel“ 2. Runde

Hinweis

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