Grüne Infrastruktur
Ökologisch wertvolle Flächen in Siedlungen zugunsten von Artenvielfalt, Gesundheit und Wohlbefinden stärken – das ist das Ziel der Fördermaßnahme „Grüne Infrastruktur“.
Offenlandflächen, Gehölzstrukturen, Gewässer, Auen und Feuchtbereiche schützen empfindliche Ökosysteme und stärken die biologische Vielfalt. Mit dem Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ wollen Nordrhein-Westfalen und die EU diese wertvollen Flächen gezielt unterstützen und entwickeln. Ein Schwerpunkt der Maßnahme sind naturnahe Vorhaben im Siedlungsbereich und dessen Umland sowie die Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen im urbanen Raum mit Flächen im ländlichen Raum.
Integration von Freizeit- und Bildungsangeboten
Die investiven naturnahen und naturbasierten Vorhaben können Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten bieten, einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten und gesundheitsfördernd wirken. Auch Informations- und Bildungsangebote können integriert werden.
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind Vorhaben entsprechend Ziffer 2 der „Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL“, mit Ausnahme von Buchstabe l. Darunter fallen beispielsweise:
- Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen
- Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen
- Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen
- Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen
- Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen
Förderbekanntmachung Grüne Infrastruktur
Häufige Fragen
Antragsberechtigt sind:
- Kommunen
- Kommunale Einrichtungen und Unternehmen
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Vereine und Stiftungen
Anträge können seit dem 23. Oktober 2023 gestellt werden. Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten und Projekte sollen bis spätestens Ende 2028 abgeschlossen sein.
Anträge können fortlaufend über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht werden. Bitte nutzen Sie vor Antragstellung das Beratungsangebotder zuständigen Bezirksregierung.
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Bezirksregierung Köln
Martina Liebermann
Naturschutzfachliche Fragen
Zeughausstraße 2-8
50667 Köln
Bezirksregierung Köln
Frau Klöckner
Förderrechtliche Fragen
Zeughausstraße 2-8
50667 Köln
Bezirksregierung Münster
Nicole Ritterskamp
Naturschutzfachliche Fragen
Domplatz 1–3
48143 Münster
Bezirksregierung Düsseldorf
Timo Dreschmann
Naturschutzfachliche Fragen
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Bezirksregierung Düsseldorf
Elisa Breidenbach
Förderrechtliche Fragen
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Bezirksregierung Detmold
Rita Rothenstein
Naturschutzfachliche Fragen
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Bezirksregierung Detmold
Daniel Frerk
Förderrechtliche Fragen
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Bezirksregierung Arnsberg
Dagmar Schlaberg
Naturschutzfachliche Fragen
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Bezirksregierung Arnsberg
Peter Wahlers
Beratung Antragstellung / förderrechtliche Fragen
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Bezirksregierung Münster
Philipp Esser
Förderrechtliche Fragestellungen
Domplatz 1-3
48143 Münster
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Das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 fördert Projekte aus den Themenfeldern Innovation und Forschung, Gründung und Digitalisierung, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadt und Region, Transformation in Kohleregionen sowie Strategische Technologien. Finden Sie jetzt die passende Fördermaßnahme für Ihr Projekt!