Überbetriebliche Bildungsstätten
Digitale Technologien, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien gehören zu den sogenannten „kritischen Technologien“ der Europäischen Union. Sie sind essenziell, um Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und strategische Unabhängigkeit der EU zu sichern.
Um diese Entwicklungen aktiv zu unterstützen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, stellt die Europäische Union rund 12,5 Millionen Euro für die Modernisierung von überbetrieblichen Bildungsstätten bereit. Gefördert werden Einrichtungen, die Arbeits‑ und Fachkräfte gezielt auf Berufe mit Bezug zu diesen Schlüsseltechnologien vorbereiten.
Mit der Maßnahme werden Investitionen in Werkstätten, Labore und digitale Lehr‑Lernräume unterstützt, die erforderlich sind, um Kompetenzen für die Entwicklung, Herstellung und Anwendung kritischer Technologien zu vermitteln. Die Förderung richtet sich an Einrichtungen verschiedener Trägerformen, die einen diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten und innovative Weiterbildungskonzepte anbieten.
Bedarfsgerechte Ausstattung und Modernisierung
Gefördert werden bedarfsgerechte Investitionen in die Ausstattung und Modernisierung von:
- Werkstätten
- Laboren
- digitalen Lehr‑ und Lernräumen
Förderfähige Ausstattung umfasst insbesondere:
- Laboreinrichtungen
- Maschinen und Werkzeuge
- Versuchs‑ und Erprobungsanlagen
- technische Geräte
- IT‑Ressourcen (Hardware, Software, Lizenzen)
Voraussetzung: Die Ausstattung muss spezifisch für die Aus‑ oder Weiterbildung im Bereich der kritischen Technologien benötigt werden.
Nicht förderfähig sind Neu‑ oder Ergänzungsbauten sowie energetische Sanierungen.
Förderbekanntmachung Überbetriebliche Bildungsstätten
Häufige Fragen
Antragsberechtigt sind:
- öffentlich‑rechtliche Träger beruflicher Aus‑ und Weiterbildung
- privatrechtliche Träger beruflicher Aus‑ und Weiterbildung
- Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung
- öffentlich‑rechtliche Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (bei überwiegender Nutzung für berufliche Weiterbildung)
die einen diskriminierungsfreien Zugang garantieren und innovative Aus- und Weiterbildungsinhalte mit Bezug zu den kritischen Technologien (gemäß STEP-Leitlinien) anbieten.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Nutzen Sie im Vorfeld bitte das Beratungsangebot.
Die Antragstellung erfolgt online über das EFRE.NRW.Online-Portal.
Ansprechpersonen bei der Innovationsförderagentur
Daniel Dunaevski
Inhaltliche Beratung
Innovationsförderagentur.NRW
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Deutschland
Patrick Kügler
Inhaltliche Beratung
Innovationsförderagentur.NRW
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Deutschland
Ansprechpersonen bei der Bezirksregierung
Aileen Ganss
Förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Deutschland
Weiterführende Links und Downloads
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Das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 fördert Projekte aus den Themenfeldern Innovation und Forschung, Gründung und Digitalisierung, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadt und Region, Transformation in Kohleregionen sowie Strategische Technologien. Finden Sie jetzt die passende Fördermaßnahme für Ihr Projekt!