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Kofinanziert von der Europäischen Union
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Kofinanziert von der Europäischen Union
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

EFRE.STARS NRW 2025

„Hier wächst Europa zusammen: Gemeinschaft stärken – Zukunft gestalten“

Teilnahmebedingungen

 

1. Ziel des Wettbewerbs

Ziel des Wettbewerbs ist es, anhand erfolgreich umgesetzter Projekte, die durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder durch den Just Transition Fund (JTF) gefördert wurden, den Beitrag der EU-Förderung für Nordrhein-Westfalen aufzuzeigen. Im Fokus stehen dabei durch EFRE und JTF geförderte Projekte, die den Zusammenhalt in NRW stärken, innovative Lösungen für die Zukunft entwickeln und nachhaltige Veränderungen vor Ort bewirken.

 

2. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind Projekte, die aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 oder dem Vorgängerprogramm OP EFRE NRW 2014–2020 (inkl. REACT EU) eine Förderung erhalten bzw. erhalten haben und bereits wesentliche Fortschritte aufzeigen können. Der Durchführungsort des Projekts muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Der Mehrwert des Projekts für die Menschen in Nordrhein-Westfalen soll deutlich erkennbar sein. Ebenso soll aufgezeigt werden, wie die Projekte die Herausforderungen der Zukunft bereits jetzt aktiv angehen, indem sie die Transformation durch Innovationen, Digitalisierung oder Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen voranbringen, Gründungen fördern oder sich vor Ort für ein besonders lebenswertes NRW einsetzen.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Projekte, an denen die Jurymitglieder und deren Unternehmen bzw. Einrichtungen beteiligt sind bzw. waren.

 

3. Teilnahme

Die Teilnahme ist kostenlos. Zur Teilnahme sind für jedes Projekt 

  • ein max. 90-sekündiges, selbst erstelltes Video einzureichen. Das Video soll den inhaltlichen Kern des Projekts zeigen und deutlich machen, warum es für die Menschen in NRW relevant ist.

Darüberhinausgehende Unterlagen werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Mit der Teilnahme am EFRE.Stars NRW-Wettbewerb werden die Teilnahmebedingungen unter Ausschluss des Rechtsweges anerkannt. 

Einsendeschluss ist Mittwoch, 11. Juni 2025

 

4. Veranstalterin

Der Wettbewerb wird von der EFRE-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

Die Ausrichterin behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Ausrichterin insbesondere dann Gebrauch, wenn aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbes nicht gewährleistet werden kann.

 

5. Ablauf des Wettbewerbs

Die Bewertung der teilnehmenden Projekte erfolgt durch eine Kombination aus Jury-Entscheidung und Online-Voting.

Phase 1: Vorauswahl durch Jury

Aus den eingegangenen Anmeldungen wählt eine unabhängige Jury nach eigenem Ermessen die fünf überzeugendsten Projekte aus. Grundlage der Jury-Bewertung sind das eingereichte Bewerbungsvideo sowie das Anmeldeformular. Diese fünf Projekte nehmen an der Finalrunde teil.

Die Jury bewertet die Projekte nach folgenden Kriterien:

  • Verbesserungen für die Menschen vor Ort,
  • Stärkung der Zukunftsfähigkeit auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene,
  • Förderung des europäischen Gedankens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts,
  • Entwicklung von Ansätzen, die übertragbar und weiterentwickelbar sind.

Besonders berücksichtigt wird, wenn Projekte durch zielgerichtete Kommunikationsmaßnahmen und kreative Formate ihre Inhalte und die EU-Förderung sichtbar machen und für Bürgerinnen und Bürger in NRW erlebbar gestalten. Für die Bewertung ist von Vorteil, den Beitrag des Projekts zu den Querschnittszielen Geschlechtergleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit darzustellen.

Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Phase 2: Erstellen eines professionellen Projektfilms für die Finalteilnehmer

Für jedes der fünf Projekte der Finalrunde wird innerhalb eines festgelegten Zeitraums mit Unterstützung einer Filmproduktionsfirma ein kurzer Projektfilm im Reportagestil erstellt. Die Teilnehmenden verpflichten sich, Ressourcen bereitzustellen, um gemeinsam mit der Produktionsfirma ein Skript zu entwickeln und den Filmdreh zu koordinieren. Der Dreh erfolgt an einem Tag.

Phase 3: Online-Voting

Die Projektfilme werden auf der Website von EFRE.NRW veröffentlicht und für das Online-Voting freigegeben. Das Voting bleibt etwa einen Monat geöffnet. Das Projekt mit den meisten Stimmen gewinnt das Online-Voting und damit den Wettbewerb.

 

6. Preis

Das Projekt, das den Wettbewerb gewonnen hat, erhält als Preis einen professionell hergestellten Imagefilm. Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 12. Dezember 2025 im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen statt.

 

7. Zusammensetzung der Jury

Die Jury setzt sich aus Fachleuten verschiedener Richtungen zusammen. Die Jury besteht aus:

  • Prof. Dr. Michael Henze, Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung, Zentraler Ansprechpartner für die Kommunale Wirtschaftsförderung, Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Kirsten Kötter, Leiterin der EFRE-Verwaltungsbehörde
  • Mirjam Grotjahn, Referatsleiterin, EFRE-Evaluierung/Monitoring und Kommunikation
  • Dørte Pardo-Lopez, Desk Officer für JTF NRW, Europäische Kommission 
  • Mathieu Fichter, Desk Officer für EFRE NRW, Europäische Kommission
  • David Hackling, Desk Officer für Kommunikation, Europäische Kommission

 

8. Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb

Die EFRE-Verwaltungsbehörde als Veranstalterin des Wettbewerbs behält sich vor, Teilnehmende bis zum Zeitpunkt der Gewinnbenachrichtigung oder nachträglich aus wichtigen Gründen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. Dies kann gegebenenfalls die Aberkennung eines Preises zur Folge haben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Ausrichterin Kenntnis darüber erlangt oder der Verdacht besteht, dass

  1. Teilnehmende ohne Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb teilnehmen oder eine Teilnahmeberechtigung vor Verteilung der Preise entfallen ist oder
  2. gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen oder
  3. gegen die Grundsätze des Wettbewerbs verstoßen, die auf Chancengleichheit und Fairplay beruhen oder 
  4. obszöne, diffamierende, beleidigende oder verleumderische Inhalte veröffentlichen, auf solche verlinken oder sonst den Zugang dazu erleichtern oder
  5. den Verlauf des Wettbewerbs stören oder zu stören versuchen oder manipulieren
    oder zu manipulieren versuchen oder
  6. verfassungsfeindliche Ziele verfolgen oder unterstützen.

 

9. Nutzungsrechte und Haftung

Mit Übersendung der Beiträge räumen die Teilnehmenden dem Veranstalter ein einfaches Nutzungsrecht an den Texten sowie dem eingereichten Video ein. Die Teilnehmenden erklären sich bereit, dass ihre Beiträge unter Angabe ihres Namens veröffentlicht werden. 

Mit der Bewerbung werden die folgenden Projektangaben von den Bewerberinnen und Bewerbern für Veröffentlichungen im Rahmen von Veranstaltungen, in Printmedien und in elektronischen Medien durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie das Projektvideo freigegeben (ggf. auch in gekürzter Fassung):

  • Projekttitel
  • Projektpartner
  • Durchführungszeitraum
  • Maßnahmenkurzbeschreibung, Beitrag zu den Bewertungskriterien
  • Gesamtinvestitionen sowie Höhe der Förderung in Euro

Die Urheber- und Nutzungsrechte für alle eingereichten Projektvideos müssen bei den Teilnehmenden liegen. Sollten andere Personen auf dem Video zu erkennen sein, müssen diese die Veröffentlichung gegenüber dem teilnehmenden Projekt genehmigen.

Für Ansprüche Dritter übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. 

 

10. Einverständnis zur Datenverarbeitung

Mit der Wettbewerbsteilnahme wird dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW die Einwilligung zur Nutzung und Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Bearbeitung der Anfrage erteilt. Der Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie unter: https://www.efre.nrw/datenschutz

 

11. Datenschutzhinweis

Datenschutzrechtlich verantwortlich ist die Verwaltungsbehörde für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf.

Den Datenschutzbeauftragten des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter 

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
datenschutzbeauftragter[at]mwike.nrw.de (datenschutzbeauftragter[at]mwike[dot]nrw[dot]de)