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Kofinanziert von der Europäischen Union
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Kofinanziert von der Europäischen Union
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Klimaan­pass­ung.Un­terneh­men.NRW

Nordrhein-Westfalen
Kleine und mittlere Unternehmen

Nordrhein-Westfalens Unternehmen vor den Folgen klimawandelbedingter Extremwetterereignisse zu schützen – das ist das Ziel der Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“. Im Fokus stehen naturbasierte Lösungen für mehr Klimaresilienz und Biodiversität. 

Die negativen Auswirkungen des Klimawandels wie beispielsweise Hitze, Dürre oder Starkregenereignisse stellen für Unternehmen und der öffentlichen Wasserversorgung in Nordrhein-Westfalen eine zunehmende Herausforderung dar. Um wirtschaftliche Aktivitäten nachhaltig zu sichern und die Wirtschaft klimaresilient weiterzuentwickeln, stellen das Land und die EU Fördermittel für klimawandelbedingte Maßnahmen bereit.  

Mit der Fördermaßnahme werden kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Versorger gezielt dabei unterstützt, ihre Standorte und technischen Anlagen an die negativen Folgen des Klimawandels anzupassen, beziehungsweise diese klimaresilienter zu gestalten. Ziel der Förderung ist es, die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbstauglichkeit der geförderten Unternehmen und damit auch der Gesamtwirtschaft in Nordrhein-Westfalen zu stärken. 

Positiver Beitrag zu Klimaresilienz und Biodiversität

Für die Klimaanpassung von Gebäuden oder baulichen Anlagen werden insbesondere naturbasierte Lösungen zum Schutz vor Extremwetterereignissen und deren Folgen gefördert. Dazu gehören Maßnahmen zur Verschattung oder zur Schaffung von Verdunstungskühle, zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse sowie Maßnahmen zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser. Die Bepflanzung von Dächern oder entsiegelter Flächen soll dabei primär mit heimischen Arten erfolgen – und so einen Beitrag zu mehr Biodiversität leisten. 

Förderfähig sind die untenstehenden Maßnahmen und eine Kombination aus mehreren Maßnahmen: 

  • Dach- und Fassadenbegrünungen, prioritär mit Einsaat heimischer Arten, Retentionsdächer (Blaudächer) oder Retentionsgründächer (Grün-Blaudächer)
  • Baumrigolen, Baum- und Strauchpflanzungen, prioritär heimischer Arten sowie Streuobstwiesen
  • Flächenentsiegelung, Versickerungsanlagen (zum Beispiel Retentionsflächen/-mulden, bewachsene Gräben) sowie Maßnahmen der Regenwasserrückhaltung-, -speicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie zum Beispiel Regenrückhaltebecken, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, Retentionszisternen oder ähnliche sowie naturnaher Gewässer
  • Naturbasierte Hochwassermaßnahmen, Naturbasierte Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen
  • Windschutzhecken, prioritär heimischer Arten
  • Bau von Verschattungsanlagen (zum Beispiel außenliegenden Sonnenschutz)
  • Naturnah ausgestaltete oberirdische Zuleitung von Gewässern und Notwasserwege 

Erweiterung der Förderung um die Resilienz der öffentlichen Wasserversorgung

Zur Absicherung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung ist die Resilienz der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber klimawandelbedingten Einflüssen zu stärken. Durch Maßnahmen zur Resilienzsteigerung wird die Trinkwasserversorgung sowohl qualitativ als auch quantitativ gesichert. Dazu gehören Maßnahmen zur Erstanschließung im Außenbereich, zur Erschließung neuer Wasserressourcen sowie der Bau von Pumpwerken, Speicheranlagen und Verbundleitungen für Wasserversorgungsanlagen.

Förderfähig sind die untenstehenden Maßnahmen und eine Kombination aus mehreren Maßnahmen:

  • Außenbereichserschließung für öffentliche Wasserversorgung,
  • Erschließung von neuen Wasserresourcen für die öffentliche Wasserversorgung, z.B. Bau neuer Brunnen und Quellfassungen,
  • der Bau zusätzlicher Pumpwerke und Trinkwasserspeicher die der öffentlichen Wasserversorgung dienen,
  • Neubau zusätzlicher Fern- und Zubringerleitungen zur Stärkung von Wasserversorgungsverbünden sowie zusätzlicher Hauptleitungen zur Vermaschung von Ortsnetzen,
  • Errichtung und Betrieb von Trinkbrunnen zur kostenlosen Bereitstellung von Trinkwasser.

Erweiterung der Maßnahme in zwei Verfahren

Verfahren 1 gilt für Vorhaben mit Gesamtausgaben ab 200.000 Euro (netto). Gefördert werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit, Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Retentions- und Verschattungsmaßnahmen sowie klimaangepasste Umgestaltungen.

Verfahren 2 gilt für Vorhaben mit Gesamtausgaben unter 200.000 Euro (netto). Gefördert werden niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Fassadenbegrünung, Pflanzungen, Niederschlagswasserversickerung, Baumrigolen, Verschattung und Trinkwasserangebote.

Weitere Informationen zu Inhalt und Bewerbungsfristen finden Sie unter der Frage "Wie funktioniert die Antragstellung?".

Titelseite der Förderbekanntmachung Klimaanpassung.Unternehmen.NRW mit einem Weg vor einem futuristischen Gebäude

Förderbekanntmachung „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW"

Häufige Fragen zu dieser Maßnahme

Kleine und mittlere Unternehmen, sowie kommunale Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.

Anträge können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.

Der Aufruf „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ sieht ein einstufiges Auswahlverfahren vor. Die Antragstellung erfolgt online über das EFRE.NRW.Online-Portal. Nutzen Sie bitte im Vorfeld das Beratungsangebot der Innovationsförderagentur NRW.

Ansprechpersonen Verfahren 1

Bei Vorhaben ab 200.000 EUR (netto) Gesamtausgaben stehen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

Ansprechpersonen bei der Innovationsförderagentur

Peter Funken

Innovationsförderagentur.NRW
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Deutschland

klima.in.nrw@ptj.de
02461 61-84027

Sebastian Schwedler

Innovationsförderagentur.NRW
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
Deutschland

klima.in.nrw@ptj.de
02461 61-84027

Ansprechperson bei der Bezirksregierung

Karolin Forke

Förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1–3
48143 Münster
Deutschland

karolin.forke@brms.nrw.de
0251 411-4558

Ansprechpersonen Verfahren 2

Bei Vorhaben unter 200.000 EUR (netto) Gesamtausgaben stehen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
 

Ansprechpersonen bei der Innovationsförderagentur

Sebastian Schwedler

Innovationsförderagentur.NRW
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
Deutschland

klima.in.nrw@ptj.de
02461 61-84027

Peter Funken

Innovationsförderagentur.NRW
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Deutschland

klima.in.nrw@ptj.de
02461 61-84027

Ansprechpersonen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Für förderrechtliche Fragen stehen zusätzlich folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

Lutz Erhard Jansen-Kaiser

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK)
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
Deutschland

LutzErhard.Jansen-Kaiser@lanuk.nrw.de
02361/305 – 2762

Muhmand Tscharki

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK)
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
Deutschland

muhmand.tscharki@lanuk.nrw.de
02361/305 – 3297

Weiterführende Links und Downloads

Alle Fördermaßnahmen ansehen

Das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 fördert Projekte aus den Themenfeldern Innovation und Forschung, Gründung und Digitalisierung, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadt und Region, Transformation in Kohleregionen sowie Strategische Technologien. Finden Sie jetzt die passende Fördermaßnahme für Ihr Projekt!